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Gesetz mit E-Prüfzeichen

13.08.2008, 21:53

Hab da mal ne Frage wie is das jetzt genau

wenn ich Rückleuchten ohne E-Prüfzeichen anbauen will is das jetzt Grundsätzlich verboten

oder kann ich das anbauen wenn ich zb. einen Ford Probe US Modell habe wo ja auch die Nebelschlussleuchte nachgerüstet werden muss

Man is das Kompliziert bei uns in DE

13.08.2008, 21:53

Re: Gesetz mit E-Prüfzeichen

13.08.2008, 22:34

Edit ! Für was für ein Auto denn?

Wie das jetzt genau ist mit dem E Prüfzeichen weiss ich nicht !

Aber ich weiss das Autos aus USA extra für den Deutschen Markt umgebaut werden müssen um bei uns Tüv zu bekommen. Es gibt ja aber auch Autos für die ist kein E Prüfzeichen vorgesehen wie zb HONDA

Aber es gibt auch hierfür andere Lampen mit ABE / ABG oder Teilegutachten damit man das eintragen lassen kann. Solange die Serienrückleuchten drinn sind wird aber kein Tüv etwas sagen da das Fahrzeug so in oder FÜR Deutschland vom Band gelaufen ist .

Hier habe ich etwas gefunden was dich auf jedenfall interessieren dürfte !

Nur ein Ausschnitt wegen dem E Prüfzeichen aber in dem Link steht auch anders drinn was man an der Beleuchtung ändern darf und was verboten ist ! ZB Xenon oder Böser Blick usw


Auschnitt

Legalität im Kleinen
Wer die Lichtanlage, und sei es nur mittels anderer Leuchtmittel, verändert, verliert im Grunde genommen die Betriebserlaubnis. Ausser – und das ist das grosse Zauberwort – der Ersatz verfügt über ein E-Prüfzeichen. Denn sobald dieses Prüfzeichen vorhanden ist, darf von der Glühbirne bis zum kompletten Scheinwerfer ohne Besuch auf der MFK fast alles ausgetauscht werden.
An der Front sind das zum Beispiel farbige Glühbirnen für Klarglasblinkleuchten. Geprüfte Leuchtmittel verfügen zwar über eine individuelle Aussenfarbe (z. B. bläulich), in Betrieb leuchten sie aber wie vorgeschrieben gelborange. Dasselbe gilt für Scheinwerfer- und Standlichtlampen. Ohne E-Prüfzeichen bitte nicht einbauen!



Weiterlesen und QuelleAUTOMOBILREVUE

Re: Gesetz mit E-Prüfzeichen

14.08.2008, 11:11

Jeder Scheinwerfer der am fahrzeug verbaut ist und keinen E Prüfzeichen hat ist in Deutschland nicht zugelassen und somit ist das Fahrzeug nicht mehr Versichert da die Betrieberlaubnis erlischt.


Bei Deutschen Fahrzeugen sind nur Scheinwerfer mit E Prüfzeichen zulässig!!
Bei US Fahrzeugen ist dies nicht Notwendig so fern es ein Original teil ist,wird Nachgerüstet z,b Zusätzliche Bremsleuchte Nebelscheinwerfer ect.dan ja.

Re: Gesetz mit E-Prüfzeichen

14.08.2008, 14:44

Das Fahrzeug ist ein Ford Probe BJ 94 aus Amerika

Nebelschlussleuchte musste nachgerüstet werden

Re: Gesetz mit E-Prüfzeichen

14.08.2008, 18:14

Normalerweise gibs doch auch in Deutschland Teile für den Probe und da ist doch eine Bescheinigung oder E Prüfzeichen drauf ? Zumindest die die im Tuningladen mit Strassenzulassung verkauft werden !

Re: Gesetz mit E-Prüfzeichen

14.08.2008, 21:29

Das ist ja das komische an dem Auto

laut Ford wurde der nur in Amerika gebaut wenn ich bei uns Teile bestelle für das Auto sind die Sündhaft teuer weil die aus Amerika kommen und dauert auch ne halbe ewigkeit bis die da sind da sind 3 wochen keine seltenheit

manche teile passen auch vom Mazda MX-6 der probe basiert auf den Mazda
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