München (AP) Die NPD darf ihren Bundesparteitag Ende Mai in Bamberg abhalten. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied am Freitag, dass die Stadt der rechtsextremen Partei einen Saal zur Verfügung stellen muss. Die Stadt hatte dies verweigert. Die NPD hatte daraufhin erfolgreich vor dem Verwaltungsgerichts Bayreuth geklagt. Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte jetzt diese Entscheidung.
Der fragliche Saal sei bisher auch Parteien für überregionale Veranstaltungen zur Verfügung gestellt worden, begründete der Verwaltungsgerichtshof seine Entscheidung. Deshalb könne die NPD sich auf das Gleichbehandlungsgebot berufen und fordern, den Saal für ihren Bundesparteitag ebenfalls benutzen zu dürfen.
Sicherheitsbedenken der Stadt Bamberg wegen zu erwartender Gegendemonstrationen ließ das Gericht nicht gelten. Die mit dem NPD-Parteitag verbundenen Risiken lägen «im Bereich dessen, was in einer auf Demokratie und Meinungsfreiheit beruhenden Rechtsordnung als Begleiterscheinung politischer Auseinandersetzung in Kauf genommen werden» müsse, erklärte das Gericht.
Der Bamberger Oberbürgermeister Andreas Starke bedauerte die Entscheidung. «Wir werden uns nie und nimmer damit abfinden, dass demokratiefeindliche Kräfte hier in Bamberg ihre braunen Parolen verbreiten. Ich bin mir sicher, dass die Bamberger Bevölkerung ihren friedlichen Protest zum Ausdruck bringen wird», erklärte er.
(Aktenzeichen: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, 4 CE 08.725)
(yahoo.de)
_________________
|