29.08.2009, 20:14
Familie/ PARTNER26. Ich arbeite, habe aber selbst kaum genug Geld für mich. Mein Freund bekommt Hartz IV. Muss ich für ihn aufkommen, wenn wir zusammen wohnen?
Nein, Ihr Gehalt dient erst mal dem eigenen Bedarf (z. B. Lebensmittel, anteilige Miete). Hinzu kommt ein anrechnungsfreier Betrag, der sich nach Art und Höhe Ihres Einkommens richtet. Bei 800 Euro brutto wären es z. B. 240 Euro. Erst darüber hinausgehende Beträge werden auf Hartz IV des Partners angerechnet, sodass dieser weniger ALG II ausgezahlt bekommt.
Familie/ PARTNER27. Müssen Eltern für erwachsene Kinder aufkommen?
Nein! Es sei denn, sie haben eine sog. Haushaltsgemeinschaft, wohnen und wirtschaften gemeinsam.
Familie/ PARTNER28. Bekomme ich Hartz IV, wenn mein Partner Arbeit hat?
Nicht, wenn Ihr Partner genug verdient, um Ihnen bei längerer Arbeitslosigkeit finanziell unter die Arme zu greifen. Gleiches gilt für eine sogenannte „Einstehensgemeinschaft“, in der ein Partner über das Vermögen des anderen verfügen kann.
VERMÖGEN36. Wie viel darf mein Auto wert sein, damit ich es behalten darf?
Solange es den Wert von 7500 Euro nicht übersteigt, können Sie es behalten. Die anderen Familienmitglieder ebenfalls, sofern die Autos angemessen sind.
29.08.2009, 20:14
30.08.2009, 09:33
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