Wie man etwas richtig macht , oder lieber nicht tun sollte erfährt man hier! Gebt eure Tipp's an andere weiter und helft anderen Fehler zu vermeiden!
Antwort schreiben

Auspuff zu laut? Ihr müsst nicht immer mit zum Tüv

14.05.2008, 00:50

§ 49178) Geräuschentwicklung und Schalldämpferanlage
Auspuffanlagen und Austauschauspuffanlagen für Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h.

(4) Besteht Anlass zu der Annahme, dass ein Fahrzeug den Anforderungen der Absätze 1 bis 2 nicht entspricht, so ist der Führer des Fahrzeugs auf Weisung einer zuständigen Person verpflichtet, den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Messstelle nicht in der Fahrtrichtung des Fahrzeugs, so besteht die Verpflichtung nur, wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km beträgt . Nach der Messung ist dem Führer eine Bescheinigung über das Ergebnis der Messung zu erteilen. Die Kosten der Messung fallen dem Halter des Fahrzeugs zur Last, wenn eine zu beanstandende Überschreitung des für das Fahrzeug zulässigen Geräuschpegels festgestellt wird.



--Angabe ohne Gewähr --> so steht sie aber in der STVO !

14.05.2008, 00:50

Antwort schreiben




Bei iphpbb3.com bekommen Sie ein kostenloses Forum mit vielen tollen Extras
Forum kostenlos einrichten - Hot Topics - Tags
Beliebteste Themen: Auto, Wirtschaft, Politik, Erde, Bau

Impressum | Datenschutz