Normalerweise muss laut Gesetz jeder Laden der Oil im Angebot hat das alte Oil zurücknehmen ! Das heisst wenn du das nächste mal Oil kaufst kannst du das Alte Oil (is ja egal von was es kommt ) Dorthin mitnehmen wo du das neue Oil kaufst ! Egal wo ! Wir bei Obi mussten das auch : Auch wenn es keiner grossartig gemacht hat aber wir waren verpflichtet dazu ! genau wie Batterien ! Derjenige der Batterien für PKW etc verkauft muss die alte Batterie zurücknehmen oder 5 Euro PFAND auf die neue Batterie schlagen die du bei Abgabe der alten Batterie und gegen vorlage des Kassenbons der neuen Batterie die du da gekauft hast erstattet bekommst! Also wenn du bei Multi oder so neues Oil kaufst kannst du das alte Oil dort in den Sammelboxen im Eingang abgeben !
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Tips für die Altölentsorgung
Altöl immer dort entsorgen, wo es gegen Quittung neues Öl gibt. Und kein privates Altöllager daheim anlegen, lieber gleich entsorgen.
Nr. 086-98 / 06. März 1998 - Rhein-Lahn. Grundsätzlich sollte Altöl dort zurückgegeben werden, wo neues Öl gekauft wird, so die Abfallwirtschaftsberater des Rhein-Lahn-Kreises. Die Rücknahme des Altöls ist kostenfrei, wenn die Kassenquittung vom Kauf des frischen Öls vorgezeigt wird oder wenn gleichzeitig die gleiche Menge an frischem Öl gekauft wird. Daher immer die Kaufquittungen aufbewahren!
Alle Verkaufsstellen von Schmierstoffen sind durch die Altölverordnung gesetzlich verpflichtet, das dort gekaufte Öl nach Gebrauch als Altöl kostenfrei zurückzunehmen und auf diese Rücknahme hinzuweisen.
Da die kostenfreie Rücknahme des Altöls durch die Verordnung fast überall einfach und kostenfrei erfolgen kann, wird am Umweltmobil oder im Abfallwirtschaftszentrum Singhofen nur noch in Ausnahmefällen Altöl kostenfrei bis maximal 10 Liter angenommen. Die Annahme größerer Altölmengen ist kostenpflichtig.
Darum: Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch und bringen Sie Altöl immer zu der jeweiligen Verkaufsstelle zurück. Sie helfen so mit, unnötige Entsorgungskosten einzusparen!
Ein Tip: Bitte achten Sie darauf, daß bei Ihnen kein "Überhang" an Altöl entsteht. Am besten geben Sie gleich beim Kauf von frischem Öl die entsprechende Menge Altöl im Austausch ab. Die Kassenquittungen gelten als Beleg - deshalb immer aufbewahren !
Bei Fragen zu diesem oder einem anderen Thema haben, geben die Abfallwirtschaftsberater des Rhein-Lahn-Kreises unter Telefon (02603) 972-301 gerne Antwort.
Quelle
http://www.rhein-lahn-info.de/pressedie ... 8/086.html
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