Raucher können aufatmen: In Rheinland-Pfalz darf auch weiterhin in kleinen Kneipen geraucht werden. Per Eilentscheidung hat das Verfassungsgericht in Koblenz als erstes deutsches Gericht das Rauchverbot gekippt!
Das gesetzliche Rauchverbot wird für „inhabergeführte Ein-Raum-Gaststätten ohne Beschäftigte“ ausgesetzt, heißt es in der einstweiligen
Anordnung
Fünf Gastronomen und ein Raucher hatten Beschwerde gegen das Rauchverbot eingereicht.
Die Kneipenwirte hatten geklagt, sie seien in ihrer Existenz bedroht. Denn ein abgetrenntes Zimmer für Raucher könnten sie in ihren Kneipen nicht zur Verfügung stellen.
Das Gericht gab den Wirten recht! Jetzt gilt eine Schonfrist, bis die Frage grundsätzlich in einem Hauptverfahren geklärt ist.
Die Gaststätten müssen jetzt am Eingang deutlich sichtbar auf ihre Raucherlaubnis hinweisen.
Die übrigen Vorschriften des neuen Nichtraucherschutzgesetzes sollen aber wie vorgesehen an diesem Freitag in Kraft treten.
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http://www.bild.de/BILD/news/vermischte ... 45066.html
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