So viele Kleinanleger fühlen sich geprellt. Sie haben ihre Ersparnisse in Aktien gesteckt, in Telekom-Aktien besser gesagt.
Der Boom hielt nicht lang an, der Wert stürzte fast ins Bodenlose. Jetzt werfen die Aktionäre dem Unternehmen vor, die Firmenanteile wie „Volks-Aktien“ beworben zu haben. In Wahrheit soll es sich aber um ein „Zocker-Papier“ gehandelt haben. Genau darüber muss jetzt ein Gericht entscheiden.
Heute startete der Prozess vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt am Main. Es ist der größte Anlegerprozess in der deutschen Wirtschaftsgeschichte. Der Auftakt verlief unspektakulär. Deutlich mehr Fernsehkameras und Journalisten als betroffene Telekom-Aktionäre hatten sich eingefunden.
Rund 17.000 enttäuschte Aktionäre versuchen, wegen des im Juni 2000 eingebrochenen Aktienkurses Schadenersatz von dem Konzern zu erstreiten. Stellvertretend für die große Zahl der Kläger wird vor dem Gericht der Fall eines einzelnen Anlegers verhandelt.
Die Kläger wollen der Telekom Fehler in deren Prospekt zum dritten Börsengang nachweisen. Sollten Angaben unzutreffend oder unvollständig gewesen sein, würde der Fall der sogenannten Prospekthaftung eintreten. Die Telekom könnte zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt werden.
Insgesamt geht es nach Angaben beider Seiten um etwa 80 Millionen Euro, allein der Musterkläger fordert 1,65 Millionen Euro.
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