Problematisches Material wird in Vehlitz nicht eingelagert
09.04.2008, 18:27
Magdeburg (ddp-lsa). In der Tongrube Vehlitz werden nach Angaben des Wirtschaftsministeriums auch nach der Gerichtsentscheidung keine besonders problematischen Materialien eingelagert. Die Untersagung der Abfalleinlagerungen in der Tongrube durch das Landesamt für Geologie und Bergwesen wurde vom Verwaltungsgericht Magdeburg vorübergehend ausgesetzt, wie am Mittwoch mitgeteilt wurde. Damit sei es dem Betreiber der Tongrube möglich, die Einlagerungen zunächst fortzusetzen.
Die Gerichtsentscheidung mache deutlich, wie stark der Handlungsbedarf für Bundesregelungen ist, erklärte das Wirtschaftsministerium. Es sei eine Aufforderung in erste Linie an die Bundesregierung, endlich gesetzlich für klare Verhältnisse zu sorgen. Ob und inwieweit das Land Beschwerde einlege, werde noch geprüft.
Die Voraussetzungen für eine Rücknahme des Sonderbetriebsplanes aus dem Jahre 2003, auf dem die bislang vorgenommenen Einlagerungen beruhten, sind nach Auffassung des Gerichtes nicht gegeben. Der Plan dürfte laut Gericht in einem Hauptsacheverfahren aller Voraussicht nach als mit dem seinerzeit geltenden Recht vereinbar erweisen.
Dem Betreiber der Tongrube in Vehlitz war es erlaubt worden, für die Verfüllung bestimmte Abfälle einzubringen. Auch die teilweise Rücknahme des Planes aus dem Jahr 2003 verlange jedoch, dass dieser zum Zeitpunkt seines Erlasses gegen geltendes Recht verstoßen hat. Dies habe das Gericht jedoch nicht feststellen können. Prüfungsgegenstand des Gerichts seien die vom Landesamt für die Rücknahme der Genehmigung herangezogenen Vorschriften des Bodenschutzgesetzes und der Bodenschutzverordnung.
Gegen die Entscheidung des Gerichts kann Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt eingelegt werden.
In den Tongruben Vehlitz und Möckern soll illegal Müll eingelagert worden sein. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.