Jetzt ist es amtlich: Die Empfänger von Hartz IV müssen die Abwrackprämie beim Kauf eines Neuwagens voll als Einkommen anrechnen lassen. Dies hat das Landessozialgericht in Nordrhein-Westfalen (Essen) entschieden.
Grund: Die Prämie verschaffe Hartz-IV-Empfängern Einnahmen, die wesentlich über ihren monatlichen Bezügen lägen! Diese kommen mit dem Kauf eines Neuwagens dann vor allem dem privaten Konsum zugute.
Hartz-IV-Empfänger haben laut Gericht das Recht ein vorhandenes, angemessenes Auto zu behalten, ohne dass die Unterstützung gekürzt wird.
Mittel für die Anschaffung eines Neuwagens seien aber nicht anrechnungsfrei.
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