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Vorsicht, sonst geht’s ans Geld Die sieben teuersten Fehler

26.03.2009, 15:53

Wer nach einem Crash keinen kühlen Kopf behält, spürt es hinterher am Geldbeutel. Aber so richtig. Denn bestimmte Fehler nach einem Unfall werden besonders teuer.


Die sieben teuersten Fehler nach einem Unfall
Unfallstelle nicht oder nicht richtig absichern: Ereignen sich deshalb nachfolgend Unfälle mit Personenschäden, drohen Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung. Wer die Unfallstelle nicht absichert, wird mit mindestens 30 Euro Verwarnungsgeld belangt.

So ist es richtig: Warnblinkanlage sofort einschalten und das Warndreieck aufstellen – außerhalb geschlossener Ortschaften und auf Autobahnen etwa 100 Meter vor der Unfallstelle.

Falsche Schadensmeldung abgeben: In diesem Fall kann die Versicherung die Leistung verweigern oder kürzen. Gibt der Unfallverursacher falsche Erklärungen ab, kann die Versicherung von ihm einen Teil der an den Geschädigten erbrachten Leistungen zurückfordern.

Tipp: Angaben genau überprüfen!

Den in den Unfall verwickelten Wagen zu früh beiseite fahren: Das kann die Beweissituation für den in einen Unfall verwickelten Autofahrer verschlechtern. Deshalb: Erst die Unfallsituation mit Kreide markieren, dann fotografieren.
Aber Achtung: Bei Bagatellschäden muss man das Auto möglichst bald beiseite fahren, sonst droht ein Verwarnungsgeld von bis zu 35 Euro.

Die gegnerische Versicherung sofort an Ort und Stelle informieren: Die Schadensteuerung der gegnerischen Versicherung ist daran interessiert, möglichst schnell Kontakt zum Geschädigten herzustellen, um etwa den Schaden in Vertragswerkstätten der Versicherung beheben zu lassen und um Sachverständige und Rechtsanwälte aus der Schadenregulierung herauszuhalten. Die Folge: Berechtigte Ansprüche werden „vergessen".

ADAC-Tipp: Rechtsanwalt (Experte für Verkehrsrecht) einschalten.
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elbst mit der gegnerischen Versicherung verhandeln: Dadurch werden oft Ansprüche vergessen, die dem Geschädigten zustehen.

Tipp: Bei unverschuldeten Unfällen sollten Autofahrer die Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung einem Anwalt überlassen.

Nicht alle benötigen Daten aufnehmen: Dies kann zu Verzögerungen bei der Schadenregulierung führen.

Wichtig: Angaben noch einmal nachkontrollieren. Denn Geld gibt es erst, wenn alle Daten vorliegen.

Entscheidungen ohne Rücksprache mit der Versicherung treffen: Im Kaskofall hat die Versicherung das sogenannte Weisungsrecht. Das heißt, sie bestimmt z.B. den Sachverständigen. Möglich ist auch, dass vertraglich eine Werkstattbindung festgelegt worden ist. In diesem Fall kommt den Geschädigten eine Reparatur in einer anderen Werkstatt teuer zu stehen.

Quelle Bild

Tipp: Vorher nachfragen!

26.03.2009, 15:53

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