Die künftigen Regierungspartner CDU/CSU und FDP wollen, dass Hartz-IV-Empfänger mehr Ersparnisse für die private Altersvorsorge behalten dürfen – BILD klärt die wichtigsten Fragen:
Was ändert sich?
Statt 250 Euro bleiben 750 Euro pro Lebensjahr „Schonvermögen“ für Altersvorsorge anrechnungsfrei. Das sind bei einem 50-Jährigen 37500 statt 12500 Euro Freibetrag. Selbst genutztes Wohneigentum wird künftig in unbegrenzter Größe nicht mehr auf Hartz IV angerechnet. Bisher galt, dass nur „angemessener“ Wohnraum behalten werden darf, z. B. 120–130 qm für vier Personen. Außerdem sollen Hartz-IV-Bezieher ohne Leistungskürzung mehr dazuverdienen dürfen.
• Ab wann gelten die neuen Regeln?
So bald wie möglich.
• Was ist, wenn ich vorher in Hartz IV rutsche?
Ilona Mirtschin, Bundesagentur für Arbeit: „Bis zum Stichtag gilt das alte Gesetz, sofern keine Übergangsregelung festgelegt wird.“
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