Berlin (AFP) - Die Lockerung des Stammzellgesetzes bringt für deutsche Wissenschaftler deutliche Verbesserungen. Sie bekommen nicht nur Zugang zu zehnmal so vielen embryonalen Zellkulturen wie bisher. Sie können auch jüngere Zell-Linien importieren, die höheren Reinheitsansprüchen genügen. Außerdem müssen Deutsche, die an internationalen Projekten mitarbeiten, künftig nicht mehr mit Strafen rechnen, wenn ihre Partner im Ausland mit Kulturen arbeiten, die nach dem in Deutschland geltenden Stichtag entstanden sind.
Auch nach der im Bundestag verabschiedeten Änderung bleibt die Gewinnung von Stammzellen aus Embryonen in Deutschland verboten. Importiert und verwendet dürfen sie nur mit Genehmigung des Robert-Koch-Instituts und der Zentralen Ethik-Kommission für Stammzellenforschung. Bisher war dies nur bei Kulturen möglich, die vor dem 1. Januar 2002 im Ausland gewonnen wurden. Dadurch standen deutschen Wissenschaftlern nach Auskunft von Experten nur 21 Zell-Linien zur Verfügung, die zudem Alterserscheinungen wie Mutationen aufwiesen oder durch tierische Zellprodukte oder Viren verunreinigt waren.
Als neuer Stichtag wurde der 1. Mai 2007 festgesetzt. Die Wissenschaftler verknüpfen damit die Hoffnung, künftig mit Zell-Linien arbeiten zu können, die nach 2006 entstanden und keine Verunreinigungen enthalten. Einige Forscher wollen die Importe nutzen, um bei der Gewinnung vielseitiger Stammzellen aus Erwachsenenhaut einen Vergleichsstandard zu haben. Kulturen mit Anlagen für menschliche Erbkrankheiten dürfen auch künftig nicht importiert werden, weil die Embryos vielleicht gezielt wegen des Defekts aussortiert wurden.
Die vom Bundestag beschlossene Änderung des Stammzellgesetzes klärt, wer bei Verstößen mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen muss. Demnach droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe nur jenen Wissenschaftlern, die ohne Genehmigung embryonale Stammzellen einführen oder im Inland solche Stammzellen ohne Erlaubnis verwenden. Fachartikel, die sich mit den Ergebnissen ausländischer Forscher beschäftigen, die in Deutschland verbotene Stammzellen benutzten, sind demnach nicht strafbar.
(yahoo.de)
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