Uwe Lenhart (41), Verkehrsjurist aus Frankfurt am Main, liefert die genaue Definition: „Als Unfallwagen bezeichnet man ein Fahrzeug, das durch einen Unfall Schaden genommen hat.“
Das heißt hier konkret: Es muss ein Blechschaden vorliegen. Und dann gehört folgender Vermerk in den Kaufvertrag: „Fahrzeug ist Unfallwagen.“
Das wäre nicht der Fall, wenn beispielsweise durch den Unfall nur ein Außenspiegel kaputt wäre. Das wäre dann ein Bagatellschaden.
Einige Beispiele
Zitat:
Kaputte Scheiben nach WildunfallEin Wildunfall ist oft nur schwer zu vermeiden. In den meisten Fällen wird das Auto beschädigt. Ist mein Wagen ein Unfallauto, wenn nach einem Crash mit einem Reh die Scheibe getauscht werden muss?
Lenhart: „Wenn lediglich die Scheibe getauscht werden muss, ist es kein Unfallauto. Wenn jedoch auch Stoßstange und Motorhaube was abbekommen haben und getauscht werden, ist der Wagen ein Unfallauto.“
Zitat:
Gespachtelter Kotflügel bei LeasingautoNach einem kleinen Parkrempler ist der Kotflügel meines Leasingautos eingedellt. Muss ich melden, dass er gespachtelt wurde?
Lenhart: „Ja, denn der Wagen wird dadurch zum Unfallauto. Übrigens findet das der Leasinggeber spätestens bei der Rückgabe selbst heraus.“
Zitat:
Neuer Lack wegen KratzernMein Auto wurde mit einem Schlüssel zerkratzt und musste an einer Seite nachlackiert werden. Was heißt das rein rechtlich?
Lenhart: „Das hängt vom Umfang ab. Wenn nur eine Stelle bearbeitet werden muss: kein Unfallauto. Wird die gesamte Seite lackiert: Unfallauto.“
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