Barfuß am Steuer? Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg ist das nicht verboten, selbst wenn man einen 30 Tonnen schweren Lkw lenkt. Das Gaspedal ohne festes Schuhwerk zu treten ist allerdings nur solange okay, bis etwas passiert! Dann hat das fahrlässige Verhalten schnell rechtliche Konsequenzen.
Der Gesetzgeber hat nicht vorgeschrieben, wie die Fußbekleidung eines Autofahrers aussehen muss. Das Bamberger OLG hat daher einen Bußgeldbescheid in Höhe von 50 Euro als unrechtmäßig zurückgewiesen. Den Betrag sollte ein Lkw-Fahrer zahlen, weil er auf die Autobahn A9 mit seinem Laster ganz ohne Schuhwerk, nur in leichten Socken, unterwegs war.
Zwar ist es auch nach Ansicht der Richter mit den Pflichten eines sorgfältigen Verkehrsteilnehmers unvereinbar, ein Kraftfahrzeug ohne rechtes Schuhwerk zu führen, doch kann dieses ihm nicht vorgeschrieben werden. Allerdings: Wird jemand geschädigt, gefährdet oder auch nur belästigt, dann kann der Barfuß-Fahrer über die zivilrechtliche Haftung hinaus auch strafrechtlich oder per Bußgeld zur Verantwortung gezogen werden.
Doch was darf man eigentlich am Steuer seines Autos und was nicht weiterlesen in BILD
irgendwie paradox, die regelungen... bestes beispiel:
Darf ich ein Navigationssystem bedienen? Wolfgang Tings: „Ja – es sei denn, es ist im Handy integriert. Dann gibt's Punkte wegen der Benutzung des Mobiltelefons, auch wenn es im Moment eigentlich als Navi benutzt wird.“
weisst wöfür ich gezahlt habe ? Ich hab eine Freisprecheinrichtung im Auto und hab den Knopf gedrückt 8 was man immer noch muss) dafür hab ich wegen bedienen eines Handy's 25 Euro gezahlt ! Wohl gemerkt " Freisprecheinrichtung) Nur das man nichtmal abnehmen darf stand nirgends!
mal abgesehen davon, daß man sein handy auch so einstellen kann, daß es bei eingehenden anrufen "sich selbst abhebt" und am ende auch wieder "auflegt": es ist schon ziemlich lächerlich. essen darf man, trinken darf man, ein navy oder radio bedienen darf man auch, aber sobald man ein handy anfasst und dabei gesehen wird gibbet 'ne strafe.
dabei stört bei einem telefonat nicht mal unbedingt das in die hand nehmen des geräts, sondern das telefonat selbst. es lenkt - mit wie ohne freisprecheinrichtung - ungemein ab, wenn man während der fahrt telefoniert. einzig sinnvoll ist, nicht gleichzeitig zu fahren und zu telefonieren, alles andere ist blödsinn.
das problem bei einen telefonat - im gegensatz zu einem gespräch mit seinem beifahrer - ist ja, daß der andere den strassenverkehr nicht sehen kann. der beifahrer hält, nicht zuletzt in seinem eigenen interesse - bei kritischen situationen die klappe. ist bei einen telefonat nicht gegeben, das macht es so gefährlich. und den freisprecheinrichtungszwang so sinnfrei...