Auftrag
Der Reparaturauftrag sollte möglichst schriftlich vergeben werden. Dabei den Reparaturumfang genau beschreiben. Beispiel: „Bremsklötze tauschen“.
Bezahlung
Nur nach erfolgreicher Reparatur! Andernfalls den Rechnungsbetrag kürzen (siehe Minderung). Vorsicht: Wird die Leistung nicht oder nur teilweise bezahlt, behält die Werkstatt das Fahrzeug oft als Pfand ein.
Ersatzteil
Die Autohersteller haben sich freiwillig verpflichtet, viele Ersatzteile noch eine Zeit nach Auslaufen eines Modells vorzuhalten. Wird ein Ersatzteil nicht oder zu spät geliefert, muss die Werkstatt alle anfallenden Kosten tragen. Dazu gehören, Arbeits-, Wege-, Transport- und Materialkosten (§ 439 Abs. 1 BGB).
Garantie
Freiwillige Leistung der Werkstatt, kann an Bedingungen geknüpft sein (regelmäßige Inspektionen oder Ölwechsel). Werden diese nicht erfüllt, erlischt die Garantie.
Gewährleistung
Gesetzlicher, bedingungsloser Anspruch des Kunden gegen die Werkstatt. Frist: zwei Jahre, kann auf ein Jahr verkürzt werden. Innerhalb der ersten sechs Monate gilt die sogenannte Beweislastumkehr, die Werkstatt muss beweisen, dass der aufgetretene Mangel bei Übergabe noch nicht vorhanden war. Kann sie das nicht, muss sie den Schaden zahlen oder gratis beheben. Vom siebten Monat an ist der Kunde beweispflichtig.
Und weitere Tipps hier in
BILD
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Wo Informationen fehlen, wachsen die Gerüchte..