Dem Kumpel mal eben das Auto geben, dem Nachbarn beim Bau des Carports helfen, dem Kollegen Werkzeug leihen? Oft selbstverständliche Gefälligkeiten.
Beide Parteien sollten dabei wissen, dass kein Freundschaftsdienst frei von Risiken ist. Erst hilft man sich, dann folgt Streit.
AutoverleihVorsicht, wenn der Entleiher laut Versicherungspolice gar nicht zum „berechtigten Fahrerkreis“ gehört, weil der Halter nur sich und seine Partnerin eingetragen hat. Baut der Freund dann einen Unfall, kann die Versicherung kräftigen Nachschlag fordern – und zwar vom Halter.
Kommt es dennoch zu einem CrashDurfte der Kumpel fahren, können Kosten hängen bleiben: Verlust des Versicherungsrabatts, fällige Selbstbeteiligung in der Kasko.
Rechtlich ist klar, dass der Freund den Schaden übernehmen muss. Aber macht er das freiwillig, oder hilft da nur Druck, womöglich per Anwalt? Dann heißt es oft: Ende der Freundschaft.
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