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shadow
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Betreff des Beitrags: Gesetz Hab ich was nicht mit bekommen? Verfasst: 19.03.2009, 16:17 |
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Laut gesetz darf man ja nur mit zugelassenen Fahrzeugen und mit Gültigem TÜV / AU am Straßenverkehrteilnehmen
habe heute einen roten Mercedes ML gesehen der hatte weder TÜV/AU Plakette noch Zulassungsplakette
darf der das?
waren nagelneue Kennzeichen aber halt ohne eine Plakette drauf
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 19.03.2009, 16:17 |
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Poldi
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Betreff des Beitrags: Re: Gesetz Hab ich was nicht mit bekommen? Verfasst: 19.03.2009, 18:18 |
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Ein neues Gesetz gibs nicht . Wahrscheinlich wurde das einfach nur vergessen. Geht nur solange gut bis das der Polizei auffällt. Wurde sicher neu angemeldet und die Plaketten vergessen !
_________________ Wo Informationen fehlen, wachsen die Gerüchte..
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shadow
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Betreff des Beitrags: Re: Gesetz Hab ich was nicht mit bekommen? Verfasst: 19.03.2009, 19:09 |
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Aso hat mich auch ein bisschen gewundert sowas komischer weiße fällt mir gleich auf
hab des noch ein bisschen drinnen von meiner alten arbeit
es erste auf was schauen musste ist immer kennzeichen und tüv
und des hab ich heute noch drinnen was ich für kennzeichen weiß ist manchaml schon wahnnsin vor allem bei den autos wo an mir vorbei fahren
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Norman Bates
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Betreff des Beitrags: Re: Gesetz Hab ich was nicht mit bekommen? Verfasst: 19.03.2009, 21:11 |
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ein abgemeldetes Fahrzeug darf zum Tüv und zur Zulassungsstelle auf eigener Achse gefahren werden wenn das endsprechende Schreiben von der versicherung wo man Ihn vor Abmeldung versichert hatte mitgeführt wird . Wenn die Versicherung einen schutz für diesen fall gewährleistet ist es legal bei der Huk Coburg wird einem automatisch dieses Zugesant und mit dem Versicherungsschutz darf mann dann ganz legal Fahren mit dem abgemeldeten Fahrzeug aber nur zum Tüv und zur zulassungsstelle mehr ist nicht versichert und somit egal
_________________ Ich habe keine Freunde weil ich ein A......... bin
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Poldi
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Betreff des Beitrags: Re: Gesetz Hab ich was nicht mit bekommen? Verfasst: 19.03.2009, 21:36 |
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Zitat: ein abgemeldetes Fahrzeug darf zum Tüv und zur Zulassungsstelle auf eigener Achse gefahren werden Wie jetzt? Wenn ich mein Polo anmelden will , kann ich mit der Doppelkarte zur Anmeldung fahren ? ( Tüv ist ja drauf ) Das man mit der abgemeldeten Karre noch bis nach Hause fahren darf wusste ich. ich glaub man darf auch noch den selben Tag bis 00,00 Uhr fahren . Aber hin ohne Plakette darf man auch ? Oder versteh ich da was falsch ?
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Norman Bates
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Betreff des Beitrags: Re: Gesetz Hab ich was nicht mit bekommen? Verfasst: 19.03.2009, 21:51 |
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jeep aber nur mit dem versicherungsschutz und dem schrieb von den komprendes kansu fahrn ohne plakette
_________________ Ich habe keine Freunde weil ich ein A......... bin
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shadow
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Betreff des Beitrags: Re: Gesetz Hab ich was nicht mit bekommen? Verfasst: 19.03.2009, 22:26 |
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Das stimmt jetzt nicht mehr so ganz hab mich nämlich wegen sowas auf der zulassungstelle erkundigt
das ist jetzt mittlerweile nicht mehr erlaubt dafür brauchst du rote kennzeichen oder eine tageszulassung
also bei unserer versicherung (Allianz) da wenn du das fahrzeug dann versicherst dann schenken die dir den versicherungs beitrag für die kennzeichen du musst nur die kennzeichen zahlen aber die versicherung nicht
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