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 Betreff des Beitrags: Zusatzscheinwerfer mit Led !! Tagfahrlicht
 Ungelesener Beitrag Verfasst: 31.12.2008, 00:26 
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Hallo,ich habe vor mir Led Scheinwerfer zu holen für,s Auto,montiert werden sollen sie unten am Spoiler wo sonst Original die Nebelscheinwerfer sind,nur die frage ist wie klemme ich diese an und worüber,währe um ein paar Tips dankbar.

Die Scheinwerfer sind klein und schmal und als Tagfahrlicht zulässig,pro Scheinwerfer jeweils 6 Led,s in Polar Weiß oder Blue .


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 Betreff des Beitrags:
  Verfasst: 31.12.2008, 00:26 
 


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 Betreff des Beitrags: Re: Zusatzscheinwerfer mit Led !!
 Ungelesener Beitrag Verfasst: 31.12.2008, 00:31 
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Was meint ihr welche Ausführung sieht besser aus !?


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 Betreff des Beitrags: Re: Zusatzscheinwerfer mit Led !!
 Ungelesener Beitrag Verfasst: 31.12.2008, 03:15 
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Jürgen (Forenadmin)
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Ich finde die oberen schön ! :bravo:

Frage ! Wo gibs die? Was kosten die? Sind die mit ABE oder sowas? ( Eintragunfspflichtig) :cool: :pfeif: :n3: Die will ich auch haben hehe


Die Lampen müssen aus gehen sobald die Standlicht oder Abblendlicht einschaltest ! Die dürfen nicht zusammen mit Nebellampen, oder Abblendlicht ,oder Standlicht brennen! Also entweder am Tag NUR die , oder nur das normale Licht ohne die Dinger !

Sind die den klar gekennzeichnet das man die als Tagfahrlicht nutzen darf? Die müssen eine R87 Zulassung haben und eine RL (running Lights) Kennzeichnung !

Lies das mal durch bevor man was kauft das man später in die Tonne hauen kann! .Scheisse
Währe ja schade ! Und Ärger gibs auch noch!

Zitat:
Was ist eine R87-Zulassung?:


Leuchten ohne RL-Kennzeichnung sind nicht als Tagfahrleuchten zulässig

Zitat Anfang: Wikipedia und STVO !

Tagfahrlicht
Tagfahrlicht oder Licht am Tag bedeutet, dass die Fahrzeugbeleuchtung nicht nur bei Dunkelheit oder schlechter Sicht eingeschaltet werden, sondern auch bei guten Sichtverhältnissen am Tag. Das kann mit eigenen Tagfahrleuchten als Ergänzung zu den Fahrzeugscheinwerfern erreicht werden oder aber mit Fahrlichtschaltungen.
Tagfahrleuchten
Tagfahrleuchten sind lichtschwache, verbrauchsarme und langlebige Leuchten, die weniger Leuchtkraft haben als das Abblendlicht, aber viermal intensiver leuchten als das Standlicht. Die technischen Norm Nr. 87 der UNO-Wirtschaftskommission für Europa (ECE) sieht für Tagfahrleuchten eine Lichtstärke von 400 Candela pro Leuchte vor. Damit wird das Fahrzeug sichtbar, die Straße kann aber nicht ausgeleuchtet werden. Tagfahrleuchten sind nur nach vorne gerichtet. Auf dem deutschen Markt sind Audi, VW, BMW und Citroën derzeit die einzigen Autohersteller, welche Tagfahrleuchten für einige ihrer Autotypen ab Werk anbieten. Für andere Märkte (z.B. Skandinavien) rüsten auch weitere Hersteller ihre Fahrzeuge schon heute ab Werk mit Tagfahrlicht aus. Das seit 2006 von BMW eingesetzte Tagfahrlicht lässt auch – im Gegensatz zum Tagfahrlicht anderer Hersteller – die Rückleuchten mit verminderter Stärke leuchten.
Fahrlichtschaltungen
Fahrlichtschaltungen sind elektrische Schaltungen mit denen die bestehenden Hauptscheinwerfer mit verminderter Lichtstärke beim Einschalten der Zündung automatisch in Verbindung mit Begrenzungs- und Rücklicht sowie Kennzeichen- und Armaturenbeleuchtung aktiviert werden (skandinavische Version) oder Hauptscheinwerfer und Begrenzungsleuchten vorne, nach dem lösen der Handbremse (nordamerikanische Version). Die Lichtstärke darf allerdings nicht auf den ECE-87 Wert von 400 candela gedimmt werden, sondern nur innerhalb der engen Toleranzen für Abblendlicht. Die meisten Autohersteller, wie zum Beispiel Audi, Volkswagen und BMW, statten ihre Neuwagen mit solchen Fahrlichtschaltungen aus und Fachwerkstätten bieten sie als Nachrüstlösung an.
Rechtsvorschriften
Allgemein
Zulassungsnummer gemäß ECE-R87 mit "RL" (running lights) auf dem Leuchtenglas. Leuchten ohne RL-Kennzeichnung sind nicht als Tagfahrleuchten zulässig
Die Tagfahrlicht-Regelungen sind in den europäischen Ländern höchst unterschiedlich. Einige Länder wie Weißrussland, Großbritannien, Irland, Luxemburg, Monaco, die Niederlande, die Türkei und Zypern geben überhaupt keine Lichtbestimmungen vor. In manchen Ländern ist Tagfahrlicht vorgeschrieben, in anderen verboten, in wiederum anderen lediglich empfohlen. Teilweise gibt es unterschiedliche Vorschriften für Motorräder und für mehrspurige Fahrzeuge.
Selbst in den Ländern mit Lichtpflicht ist das Fahren mit Licht am Tag unterschiedlich geregelt. So schreiben beispielsweise Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Slowenien, Spanien und Tschechien das Mitführen von Ersatzglühlampen vor.
Vorschriften in den jeweiligen Staaten
In Deutschland, Frankreich und der Schweiz gibt es für Autofahrer nur die Empfehlung, am Tag mit Licht zu fahren. Nebelscheinwerfer sind in Deutschland und Frankreich ohne zwingenden Grund des Einschaltens, z. B. Nebel, Regen oder Schneefall, verboten.
In Österreich war von 15. November 2005 bis 31. Dezember 2007 entweder das Tagfahrlicht oder Abblendlicht erforderlich (ab 15. April 2006 alternativ auch die Nebelscheinwerfer, wenn sie in die Fahrzeugfront integriert sind und nicht nachträglich angebaut wurden). Auch das Dimmen gemäß ECE-Regelung Nr. 87 war zulässig. Nachdem die Unfallzahlen in Österreich im Jahr 2007 sehr stark angestiegen sind, wurden massive Zweifel an der Sinnhaftigkeit einer Verpflichtung zum Tagfahrlicht sowohl von manchen Experten, Politikern und Verkehrsclubs als auch von vielen Autofahrern vorgebracht und über eine Abschaffung oder Novellierung der Verordnung diskutiert. Am 11. September 2007 gaben Verkehrsminister Werner Faymann und Innenminister Günther Platter offiziell bekannt, die Lichtpflicht in Österreich sobald als möglich gänzlich abschaffen zu wollen. Seit 1. Januar 2008 ist die Lichtpflicht für Tagfahrten wieder aufgehoben, da zwar Autos besser gesehen wurden, Radfahrer und Fußgänger hingegen schlechter. Die Verwendung von Abblendlicht und speziellen Tagfahrleuchten ist aber auch bei guter Sicht nicht verboten. Unverändert gilt die Lichtpflicht bei schlechten Sichtverhältnissen und Dunkelheit.[1]. Nur mit Begrenzungslicht zu fahren, ist nach wie vor verboten.[2]
Nachdem Österreich die Abschaffung der Lichtpflicht bekannt gegeben hat, ist in Italien ebenfalls eine diesbezügliche Diskussion aufgeflammt. Die SVP-Senatorin Helga Thaler-Außerhofer kündigte an, einen Abänderungsantrag an den Verkehrsminister in Rom stellen zu wollen, um die seit Juli 2003 gültige Pflicht zur Benutzung von Tagfahrlicht im Straßenverkehrskodex zu streichen.
Auch in Australien wurde die Tagfahrlichpflicht aus Gründen des Schutzes der schwächeren Verkehrsteilnehmer wieder abgeschafft.
In Ungarn genügt dem Gesetzgeber, dass bei guten Sichtverhältnissen nur das Begrenzungslicht (Standlicht) benutzt wird.
In Griechenland ist das Fahren mit Fahrlicht am Tag innerhalb der Städte zwar nicht explizit verboten, jedoch werden dort falsch eingestellte und blendende Scheinwerfer geahndet. So kann ein sehr helles Tagfahrlicht mit streuendem Lichtkegel gegebenenfalls von griechischen Exekutivorganen als verkehrswidrig eingestuft und eine Strafe angesetzt werden. Jedoch gibt es keine gesetzliche Bestimmung, die Licht am Tag in Griechenland absolut verbietet.
In Bulgarien besteht eine generelle Lichtpflicht im Winterhalbjahr von 1. November bis zum 1. März. [3]
In Russland gilt eine Lichtpflicht ganzjährig außerorts, in Rumänien ganzjährig ohne Einschränkungen.[4]
In vielen anderen Ländern (auch in Deutschland) sind spezielle Tagfahrleuchten an der Fahrzeugfront auf Basis der aktuellen Rechtslage zulässig: Gemäß § 19 (1) StVZO folgt der Anbau von Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen bei Kraftfahrzeugen den jeweils gültigen europäischen ECE-Regelungen.
Für Leuchten bzw. Tagfahrleuchten gilt hier die ECE-Regelung R48 / R87 in der seit 1995 gültigen Fassung. Sie erlaubt zwei Leuchten an Kraftfahrzeugen und legt unter Punkt 6.19.4 die Anordnung an der Fahrzeugfront fest (in Breite, Höhe, Längsrichtung, geometrischer Sichtbarkeit und Ausrichtung). Diese Regelung gilt in allen europäischen Ländern, welche die ECE-Regelungen anerkennen. Die ECE-Regelung Nr. 87 schreibt unter anderem vor:
Stärke zwischen 400–800 Candela pro Scheinwerfer
Weißes Licht
Automatisches Einschalten mit der Zündung
Es muss möglich sein, die automatische Einschaltung der Tagfahrleuchten ohne den Gebrauch von Werkzeug ein- und auszuschalten
Automatisches Ausschalten, wenn die Scheinwerfer eingeschaltet werden (dies gilt nicht bei Verwendung der Lichthupe)
Darüber hinaus ist zum 31. Oktober 2003 die Änderung des § 49a StVZO wirksam geworden (BGBl. Teil I, Abschn. G 5702, Nr. 52, Seite 2085). Unter dem neu hinzugefügten Punkt 5 sind jetzt allein betriebene Tagfahrleuchten (ohne gleichzeitig eingeschaltetes Rücklicht) zusätzlich auch auf Basis des nationalen Rechts zulässig.
Spezielle Tagfahrleuchten müssen gemäß der technischen Vorschrift ECE-R87 genehmigt sein und tragen die Buchstabenkombination „RL“ im Genehmigungszeichen auf der Abschlussscheibe.
Fahrlichtschaltungen
Bei Fahrlichtschaltungen werden die Abblendscheinwerfer mittels eines Relais automatisch eingeschaltet, wenn der Motor läuft. Der Nachteil dieser Lösung ist die hohe Leistungsaufnahme der Hauptscheinwerfer. Außerdem sind die Halogen-Glühlampen recht teuer, bei manchen Fahrzeugmodellen außerdem sehr schwierig zu wechseln, darüber hinaus ist auch der Lampenverschleiß für Armaturenbrettbeleuchtung und Begrenzungslichtlampen erheblich.
Alternativ zu den Fahrlichtschaltungen gibt es „modifizierte Tagfahrlichtschaltungen“. Diese Variante schaltet z.B. Armaturenbrettbeleuchtung, Begrenzungslichter und Kennzeichenbeleuchtungen weg oder versorgt ausschließlich die Frontscheinwerfer mit Strom während der Tagfahrlichtfunktion. Die Technik der Impulsbreitenmodulation erlaubt es darüber hinaus, die Stromaufnahme der verwendeten Frontscheinwerfer, welche als Tagfahrlampenersatz dienen sollen, geringfügig (für Abblendlicht oder Nebelscheinwerfer) zu reduzieren (Reduktion darf eine Herabsetzung der Leuchtstärke unter die Toleranzen der ECE nicht bewirken). In Kanada wird z.B. darüber hinaus zu 70 % das Fernlicht mit einer wesentlich stärkeren Stromreduktion versorgt, diese Reduktion bewirkt eine Leuchtstärke, welche jener der Tagfahrlichtleuchten gemäß ECE 87 entsprechen.
Bei Xenonlampen sind die Möglichkeiten der Lebensdauerverlängerung deutlich eingeschränkt, Xenonlampen sind Lichtbogenlampen und benötigen stets die volle notwendige Leistung um ein „Abreißen“ des Lichtbogens zu verhindern. Hier kann nur durch eine durchdachte Schaltungslogik die Anzahl der Zündvorgänge drastisch reduziert werden. Das kurzlebigste Bauteil bei Xenonlampen sind nicht die Lampen selbst, sondern die Steuermodule mit dem Hochspannungsgenerator. Diese Bauteile haben üblicherweise die halbe Lebensdauer einer Xenonlampe. (Quelle: http://www.tagfahrlicht.at)
Tagfahrleuchten
Tagfahrleuchten können universell einsetzbar oder so ausgelegt sein, dass sie nur für die Nachrüstung bestimmter Fahrzeuge geeignet sind. Eingesetzt werden entweder Glühlampen (mit Leistungen zwischen 5 Watt und 21 Watt) oder LEDs.
Der maximale Energieverbrauch liegt bei Einsatz solcher Nachrüstlösung zwischen 10 und 42 Watt (für beide Tagfahrleuchten). Standlicht, Schlussleuchten, Armaturenbeleuchtung und hintere Kennzeichenbeleuchtung bleiben dunkel und verschleißen daher auch nicht.

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Wo Informationen fehlen, wachsen die Gerüchte..


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 Betreff des Beitrags: Re: Zusatzscheinwerfer mit Led !! Tagfahrlicht
 Ungelesener Beitrag Verfasst: 31.12.2008, 09:56 
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:n2: Poldi hat recht

zu den tagfahrlicht da gefallen mir die unteren besser

oder du nimmst welche von Hella sind zwar ein bisschen teuerer aber 100% zugelassen

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 Betreff des Beitrags: Re: Zusatzscheinwerfer mit Led !! Tagfahrlicht
 Ungelesener Beitrag Verfasst: 31.12.2008, 15:49 
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Der Anbieter kommt aus der gegend,musst mal drauf achten ist im moment voll der trend,hab schon viele gesehen hier sieht wirklich Hammer Geil aus,diese Leuchten hier haben nur ein CE Prüfzeichen und sind nicht Zugelassen dafür Kosten sie auch nur 15 Euro inkl Befestigungsmaterial,die mit Zulassung kosten allerdings 79 Euro,mir Persönlich ist das egal,ich Baue mir trotzdem die günstigen dran und fahre auf Risiko,werde sie dan aber so verbauen das ich sie Extra an und ausschalten kann mit einem kippschalter und dan je bei bedarf zuschalten,selbst wenn ich irgendwo Privat stehe und habe dan nur diese leuchten eingeschaltet ist mir der Spaß 15 Euro wert.Damals hab ich schon ne dicke Neon Röhre in Grün auf der ablage gehabt und das ganze Fahrzeug wahr beleuchtet und da is nie was von gekommen,und diese Led,s Blenden ja nicht ich finde wenn jemand zwei solche Scheinwerfer an seinem Fahrzeug hat sollte man es den jenigen erlauben da ein Auto gleich besser auffällt und meiner meinung nach zu Sicherheit beiträgt.Ach ja wenn ein CE Prüfzeichen da ist,dan ist eine eintragung möglich so habe ich es von einem Lkw fahrer erfahren,den die dürfen nichtmal am Kühlergrill Makierungsleuchten haben weder die Oberen Runden Scheinwerfer als Standlicht und da fahren Tausende mit herum mansche sehen aus wie ein Weihnachtsbaum,und sowas kostet Zeit und vel Geld und die fahren nicht auf Risiko sondern lassen sich sowas auch eintragen.


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