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BGH hebt Urteil gegen Mutter eines getöteten Babys auf

01.08.2008, 18:41

Berlin (ddp-bln). Gegen eine 23-jährige Berlinern, die ihr Baby getötet haben soll, muss noch einmal verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof hob ein Urteil des Berliner Landgerichts vom Dezember 2007 auf, wie die «Berliner Zeitung» (Samstagausgabe) vorab berichtete. Die 23-Jährige stand vor Gericht, weil sie ihren fünfeinhalb Monate alten Sohn am 16. November 2006 misshandelt und das schwer verletzte Kind unter den Reifen eines vor dem Haus geparkten Autos gelegt haben soll. Sie wurde auf Dauer in eine geschlossene psychiatrische Klinik eingewiesen, weil sie unter einer schizophrenen Erkrankung leidet.

Die obersten Strafrichter sehen die Beweise für eine Täterschaft der Frau als lückenhaft an, wie das Blatt weiter berichtete. Die Berliner Richter hätten sich nicht genügend mit «zahlreichen Beweisanzeichen» für eine Täterschaft des Vaters auseinandergesetzt, befand der BGH.

Dem Blatt zufolge hatte der Vater des Kindes ebenfalls psychische Probleme und galt als gewalttätig. Er soll die 23-Jährige während der Beziehung mehrfach geschlagen haben, sie hatte sich deshalb von ihm getrennt. Bei der Schilderung seines Alibis vor dem Landgericht habe er sich in Widersprüche verwickelt. Das Landgericht sei nicht «mit der gebotenen Sorgfalt» den Fragwürdigkeiten nachgegangen, betonte der BGH.

(Quelle: yahoo.de)

01.08.2008, 18:41

Re: BGH hebt Urteil gegen Mutter eines getöteten Babys auf

01.08.2008, 20:32

Dem Blatt zufolge hatte der Vater des Kindes ebenfalls psychische Probleme


JAJA Ich hab auch probleme ! Aber deswegen bringe ich keine Leute um oder schlage Sie !

Alle im Bau und Schlüssel wegschmeissen !

Nur noch Hass und Neid unter den Leuten!

Erst heute habe ich gehört das auf unserer Braderie am Obenende bei uns in der Stadt zwei Jugendliche versucht haben ein Mädchen zu vergewaltigen ! Zum Glück konnten aufmerksame Bürger schlimmeres verhindern!

Re: BGH hebt Urteil gegen Mutter eines getöteten Babys auf

01.08.2008, 21:06

Is doch immer so.

Nen paar gute Anwälte und schon ist man raus aus der Sache;

bissel auf Psycho machen und man ist damit besser raus wie einer, der nur ne CD gebrannt hat.....

Und dann soll man loyal bleiben und sagen: Jaja, die armen, die die hatten ne schwere Kindheit die sie geprägt hat, außerderm soll man nicht gleiches mit gleichem vergelten. Na da frage ich mich doch!!! Hatte auch keine leichte Kindheit, habe auch "hinter die Löffel gekriegt", durfte nicht alles - aber wenns danach ginge..

Man oh man, ich hab auch niemand geschlagen, vergewaltigt, umgebracht....

Die gehören weg, wie in vielen Staaten der USA - Beweise, Verhandlung, Hinrichtung. Fertig.

Re: BGH hebt Urteil gegen Mutter eines getöteten Babys auf

04.08.2008, 16:00

Die Strafen müssten viel höher,und wenn jemand anderes ein leben nimmt sollte der jenige mit seines Bezahlen.
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