Barfuß am Steuer? Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg ist das nicht verboten, selbst wenn man einen 30 Tonnen schweren Lkw lenkt. Das Gaspedal ohne festes Schuhwerk zu treten ist allerdings nur solange okay, bis etwas passiert! Dann hat das fahrlässige Verhalten schnell rechtliche Konsequenzen.
Der Gesetzgeber hat nicht vorgeschrieben, wie die Fußbekleidung eines Autofahrers aussehen muss. Das Bamberger OLG hat daher einen Bußgeldbescheid in Höhe von 50 Euro als unrechtmäßig zurückgewiesen. Den Betrag sollte ein Lkw-Fahrer zahlen, weil er auf die Autobahn A9 mit seinem Laster ganz ohne Schuhwerk, nur in leichten Socken, unterwegs war.
Zwar ist es auch nach Ansicht der Richter mit den Pflichten eines sorgfältigen Verkehrsteilnehmers unvereinbar, ein Kraftfahrzeug ohne rechtes Schuhwerk zu führen, doch kann dieses ihm nicht vorgeschrieben werden. Allerdings: Wird jemand geschädigt, gefährdet oder auch nur belästigt, dann kann der Barfuß-Fahrer über die zivilrechtliche Haftung hinaus auch strafrechtlich oder per Bußgeld zur Verantwortung gezogen werden.
Doch was darf man eigentlich am Steuer seines Autos und was nicht
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